Das Deutsch-Amerikanische Volksfest findet an den genannten Locations statt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten für die vorgenannte Veranstaltung.
Diese AGB gelten zwischen den „Besuchern“ für die vorgenannte Veranstaltung und der Schaustellerbetrieb Thilo-Harry Wollenschlaeger e. Kfm. („Veranstalter“).
Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände
Bei dem Einlass zu einer Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht mitgebracht dürfen außerdem Tiere. Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen. Nicht-alkoholische Getränke in Tetra Paks bis 1 Liter dürfen zur Open Air Veranstaltung mitgebracht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 3.3, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen
Das Hausrecht des Deutsch-Amerikanischen Volksfest wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters (z. B. Personal der Shuttlebusse) ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen,
– Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
– auf die Bühne, Traversen oder ähnliches zu klettern,
– außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
– bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
– ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
– Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren, insbesondere die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 3.3 u. 3.4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom jeweiligen Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Das Deutsch-Amerikanische Volksfest wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Deutsch-Amerikanische Volksfest sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Deutsch-Amerikanischen Volksfest aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich bekannt geben.
Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass bei Musikfestivals und Livemusik eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 12 Jahren haben nur Zutritt zum Deutsch-Amerikanischen Volksfest und nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Erziehungsbeauftragte Personen Erziehungsbeauftragten haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen der Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Deutsch-Amerikanischen Volksfest und aller sonstigen Veranstaltungen auf unserer Homepage (www.wollenschlaeger-berlin.de) und auf unseren Facebook-Seiten sowie zur Sponsorenakquise. Dabei beachten wir die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn Sie nicht fotografiert werden wollen, teilen Sie das bitte jeweils unserem Fotografen mit. Sie können uns auch nachträglich informieren, wenn Sie auf unseren Seiten Fotos von sich entdecken, die wir löschen sollen. Schreiben Sie dann bitte eine e-mail an info@wollenschlaeger-berlin.de.
Anwendbares Recht: Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern
Berlin, Juni 2018
Gewinnspiele/ Preisausschreibungen
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
(1) Diese Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, Preisausschreiben und Verlosungen, die in den Angeboten vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest, veranstaltet werden. Das Angebot vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest umfasst insbesondere elektronische und digitale Medien, einschließlich Multimediaanwendungen und Online-Medien, aber auch mediale Druckerzeugnisse.
(2) Das Deutsch-Amerikanische Volksfest behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind dann auf der jeweiligen Gewinnspielaktionsseite im Internet vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest einsehbar.
(3) Die Gewinnspiele werden vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest veranstaltet. Sofern ein Kooperationspartner des Deutsch-Amerikanischen Volksfest Mitveranstalter ist, wird dieser jeweils ausdrücklich genannt.
(4) Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das dass Deutsch-Amerikanische Volksfest in seinen Angeboten veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
(5) Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ sowohl Gewinnspiele als auch Verlosungen und Preisausschreiben.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
(3) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung, einer Spende oder Vergleichbares gebunden.
3. Ablauf des Gewinnspiels
Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer in dem jeweiligen Angebot vom Deutsch-Amerikanischen Volksfest, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziffer 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben.
4. Gewinn
Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Wenn im Angebot nicht anders mitgeteilt, wird der Sachpreis dem Gewinner kostenfrei zugestellt.
Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichterreichbarkeit des Gewinners, bei ausbleibender Rückmeldung des Gewinners oder bei Nichtannahme des Gewinns durch den Gewinner nach Ablauf von 21 Tagen, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinners durch das Deutsch-Amerikanische Volksfest.
Gewinne, die gemäß Angebot von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet das Deutsch-Amerikanische Volksfest nur in deren Namen an. Das Deutsch-Amerikanische Volksfest ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
5. Ausschluss von Teilnehmern
Das Deutsch-Amerikanische Volksfest behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Das Deutsch-Amerikanische Volksfest kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen des Deutsch-Amerikanischen Volksfest strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt das Deutsch-Amerikanische Volksfest nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann das Deutsch-Amerikanische Volksfest diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
7. Abbruch Gewinnspiel
Das Deutsch-Amerikanische Volksfest behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen das Deutsch-Amerikanische Volksfest zu.
8. Verhältnis mündliche Angaben/ schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben in den Angeboten (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder von den Teilnahmebedingungen einzelner Gewinnspiele ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Teilnahmebedingung des jeweiligen Gewinnspiels.